Möglichkeiten zum

Praxisstart

Volle Vielfalt bei der Niederlassung

Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungs­gemeinschaft oder MVZ:

Es gibt viele Möglichkeiten, sich als Ärztin/Arzt oder Psychotherapeutin/Psychotherapeut in Schleswig-Holstein niederzulassen. Außerdem entscheidest du, ob du selbstständig oder angestellt in einer Praxis arbeiten möchtest. Wir stellen dir unterschiedliche Praxismodelle und Kooperationsmöglichkeiten vor.

Für jeden etwas dabei!

Mehr Flexibilität durch Aufhebung der Residenz­pflicht

In der Stadt leben und auf dem Land praktizieren. Seit dem Wegfall der Residenzpflicht ist das problemlos möglich. Niedergelassene Ärztinnen/Ärzte müssen ihren Wohnsitz nicht mehr zwingend in der Nähe ihrer Praxis haben. Diese neue Freiheit erleichtert es ihnen, berufliche Vorstellungen mit privaten Wünschen zu vereinbaren

Elternzeitregelung für Praxisinhaber: Du bleibst flexibel

Erfolgreich sein im Beruf und eine Familie gründen. Die KVSH gehört zu den wenigen Kassenärztlichen Vereinigungen, die eine Regelung zur Elternzeit haben, die auf die Bedürfnisse von jungen Eltern zugeschnitten ist. Auch bei der Geburt eines Kindes bleiben sie flexibel. Niedergelassene Ärztinnen/ Ärzte und Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten können sich nach der Geburt eines Kindes bis zu drei Jahre lang in ihrer Praxis vertreten lassen, ohne ihre Zulassung zu verlieren.

Dein Weg zum Arzt

Wenn du den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden hast, kannst Du Deine Approbation beantragen, um als Ärztin/Arzt tätig zu werden.

Nächstes Ziel ist dann der Facharzttitel.

Dem Erwerb des Facharzt-Titels geht in Deutschland eine mehrjährige Weiterbildungsphase voraus, die mit einer Prüfung vor der Ärztekammer abgeschlossen wird. Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen. Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung, zu erhalten.


Für Deine ärztliche Weiterbildung in Schleswig-Holstein ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein verantwortlich. Ziel der Weiterbildung ist es zunächst, in dem von Dir gewählten Fachgebiet die Qualifikation als Facharzt zu erwerben. Aufbauend auf der erfolgreichen Facharztprüfung ist später in dem entsprechenden Gebiet auch eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder Zusatz-Weiterbildungen möglich. Je nach Fachgebiet dauert eine Weiterbildung zum Facharzt in der Regel fünf bis sechs Jahre. Wenn nötig, kannst Du Deine Weiterbildung auch in Teilzeit absolvieren, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt.

Abschluss einer fünfjährigen Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin.

Davon:

  • 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon können bis zu 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch in Abschnitten von jeweils 3 Monaten) auch im ambulanten Bereich angerechnet werden,
  • 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung.
  • 24 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und mindestens 18 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung sind obligat. Während der verbleibenden Weiterbildungszeit müssen 6 Monate in Chirurgie (auch in Abschnitten von 3 Monaten) abgeleistet werden.

80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung.

Praxis erleben!

Viele Wege führen in die Niederlassung: Wie arbeiten und leben Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein?

Unter Praxiseinblicke findest du Eindrücke und Inspiration von „gelebter Praxis“