Möglichkeiten zum
Praxisstart
Volle Vielfalt bei der Niederlassung
Einzelpraxis, Praxisgemeinschaft, Berufsausübungsgemeinschaft oder MVZ:
Es gibt viele Möglichkeiten, sich als Ärztin/Arzt oder Psychotherapeutin/Psychotherapeut in Schleswig-Holstein niederzulassen. Außerdem entscheidest du, ob du selbstständig oder angestellt in einer Praxis arbeiten möchtest. Wir stellen dir unterschiedliche Praxismodelle und Kooperationsmöglichkeiten vor.
Für jeden etwas dabei!
In einer Einzelpraxis kannst du deine persönlichen Vorstellungen 1:1 umsetzen – in organisatorischer und medizinischer Hinsicht. Du legst Praxisabläufe und Arbeitsschwerpunkte fest, entscheidest über Sprechstundenzeiten, Versorgungsangebote und Urlaub. Darüber hinaus bist du wirtschaftlich unabhängig.
Als Arzt in einer Einzelpraxis musst du aber kein Einzelkämpfer sein: Du kannst z. B. Ärzte anstellen oder in einem Praxisnetz mit Kollegen zusammenarbeiten.
In einer Praxisgemeinschaft schließt Du Dich zwar auch mit anderen niedergelassenen Ärzten zusammen, um Räume, Geräte und Personal gemeinsam zu nutzen. Jedes Praxismitglied hat aber seinen eigenen Patientenstamm und rechnet seine Leistungen jeweils für sich mit der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein ab.
In einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) führst Du mit weiteren Ärzten eine gemeinsame Praxis. Ihr teilt nicht nur Räume, Geräte und Personal, sondern rechnet auch die Leistungen gemeinsam ab. Trotz dieser wirtschaftlichen und organisatorischen Einheit arbeitest Du in einer BAG eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig.
Eine weitere Möglichkeit, in einem größeren Ärzte-Team zu arbeiten, bieten Dir Medizinische Versorgungszentren (MVZ). Vor allem angestellte Ärzte nutzen dies als Einstiegsmöglichkeit in den Beruf. Sowohl niedergelassene Ärzte als auch Krankenhäuser können ein MVZ betreiben.
Wenn Du keinen Praxissitz übernehmen willst, kannst Du Dich auch in einer Praxis oder in einem MVZ anstellen lassen. Wenn Du willst, hast Du zu einem späteren Zeitpunkt immer noch die Möglichkeit, in die Selbstständigkeit einzusteigen und die Praxis entweder allein oder mit Anderen zu übernehmen, z. B. wenn der Inhaber in den Ruhestand geht.
Als angestellter Arzt bist Du flexibel und kannst Familie und Beruf gut aufeinander abstimmen, denn im Angestelltenverhältnis hast Du die Wahl zwischen verschiedenen Voll- und Teilzeitbeschäftigungsmodellen. Typisch in der Anstellung: Du arbeitest im Team, trägst aber nicht gleich wirtschaftliche Verantwortung. Du musst keine finanziellen Investitionen stemmen und bekommst ein regelmäßiges Gehalt. Außerdem gelten für Dich gesetzliche Regelungen, z. B. zu Mutterschutz, Elternzeit oder Elterngeld.
Mehr Flexibilität durch Aufhebung der Residenzpflicht
In der Stadt leben und auf dem Land praktizieren. Seit dem Wegfall der Residenzpflicht ist das problemlos möglich. Niedergelassene Ärztinnen/Ärzte müssen ihren Wohnsitz nicht mehr zwingend in der Nähe ihrer Praxis haben. Diese neue Freiheit erleichtert es ihnen, berufliche Vorstellungen mit privaten Wünschen zu vereinbaren
Elternzeitregelung für Praxisinhaber: Du bleibst flexibel
Erfolgreich sein im Beruf und eine Familie gründen. Die KVSH gehört zu den wenigen Kassenärztlichen Vereinigungen, die eine Regelung zur Elternzeit haben, die auf die Bedürfnisse von jungen Eltern zugeschnitten ist. Auch bei der Geburt eines Kindes bleiben sie flexibel. Niedergelassene Ärztinnen/ Ärzte und Psychotherapeutinnen/ Psychotherapeuten können sich nach der Geburt eines Kindes bis zu drei Jahre lang in ihrer Praxis vertreten lassen, ohne ihre Zulassung zu verlieren.
Dein Weg zum Arzt
Wenn du den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erfolgreich bestanden hast, kannst Du Deine Approbation beantragen, um als Ärztin/Arzt tätig zu werden.
Nächstes Ziel ist dann der Facharzttitel.
Dem Erwerb des Facharzt-Titels geht in Deutschland eine mehrjährige Weiterbildungsphase voraus, die mit einer Prüfung vor der Ärztekammer abgeschlossen wird. Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb festgelegter Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten, um besondere ärztliche Kompetenzen zu erlangen. Die Weiterbildung erfolgt in strukturierter Form, um in Gebieten die Qualifikation als Facharzt, darauf aufbauend eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder in einer Zusatz-Weiterbildung, zu erhalten.
Für Deine ärztliche Weiterbildung in Schleswig-Holstein ist die Ärztekammer Schleswig-Holstein verantwortlich. Ziel der Weiterbildung ist es zunächst, in dem von Dir gewählten Fachgebiet die Qualifikation als Facharzt zu erwerben. Aufbauend auf der erfolgreichen Facharztprüfung ist später in dem entsprechenden Gebiet auch eine Spezialisierung in Schwerpunkten oder Zusatz-Weiterbildungen möglich. Je nach Fachgebiet dauert eine Weiterbildung zum Facharzt in der Regel fünf bis sechs Jahre. Wenn nötig, kannst Du Deine Weiterbildung auch in Teilzeit absolvieren, wenn sie mindestens die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beträgt.
Abschluss einer fünfjährigen Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin.
Davon:
- 36 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin, davon können bis zu 12 Monate in den Gebieten der unmittelbaren Patientenversorgung (auch in Abschnitten von jeweils 3 Monaten) auch im ambulanten Bereich angerechnet werden,
- 24 Monate Weiterbildung in der ambulanten hausärztlichen Versorgung.
- 24 Monate in der stationären Basisweiterbildung im Gebiet Innere Medizin und mindestens 18 Monate in der ambulanten hausärztlichen Versorgung sind obligat. Während der verbleibenden Weiterbildungszeit müssen 6 Monate in Chirurgie (auch in Abschnitten von 3 Monaten) abgeleistet werden.
80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Psychosomatische Grundversorgung.
Praxis erleben!
Viele Wege führen in die Niederlassung: Wie arbeiten und leben Ärztinnen und Ärzte in Schleswig-Holstein?
Unter Praxiseinblicke findest du Eindrücke und Inspiration von „gelebter Praxis“