Der monatliche Gehaltszuschuss für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung wird ab Januar 2023 um 400 Euro erhöht und liegt dann bei 5.400 Euro je Vollzeitstelle. Mit der sogenannten Weiterbildungsförderung soll die hausärztliche und wohnortnahe fachärztliche Versorgung auch künftig bedarfsgerecht gesichert werden.
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