Ab 1. Januar 2025 erhöht sich der monatliche Gehaltszuschuss für Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung um 400 Euro. Er steigt damit von aktuell 5.400 auf 5.800 Euro je Vollzeitstelle. Die Anpassung wurde von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem GKV-Spitzenverband und Deutscher Krankenhausgesellschaft beschlossen und orientiert sich an den Vergütungen im Krankenhaus. Die Förderung wird jeweils zur Hälfte von den gesetzlichen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen getragen und an die Praxisinhaber ausgezahlt. Mehr Informationen unter Förderung der ärztlichen Weiterbildung.

Allgemein
Fünf Jahre Vollgas
Eine Einzelpraxis zu übernehmen, kommt für viele Jungmediziner nicht in Frage. Schon gar nicht auf dem Land. Für HNO-Ärztin Eva-Maria Ebner aus Oldenburg in Holstein